Die Schlüsselprojekte des öffentlichen Verkehrs sollen trotz Spardruck und
veränderter verkehrspoli- tischer Rahmenbedingungen plangemäss realisiert werden.
Der Bundesrat hat die Botschaft zu Änderungen bei der Finanzierung der FinöV-Projekte verabschiedet und damit die Finanzierung der
Schienengrossprojekte auf eine neue Grundlage gestellt. Gleichzeitig beantragt er beim Parlament Mittel für eine „Kapazitätsanalyse“ der Nord-Süd-Bahnachsen. Weiter wurde die erneuerte Simplonkonzession in die parlamentarische
Beratung geschickt.Vor dem Hintergrund der veränderten finanz- und verkehrspolitischen Rahmenbedingungen erteilte der Bundesrat dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) und
dem Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) vor einem Jahr den Auftrag, Lösungen für die Finanzierung der Schieneninfrastruktur auszuarbeiten. Heute wurde die entsprechende Botschaft verabschiedet. Sie enthält folgende Punkte.
- Für die FinöV-Projekte werden künftig keine neuen verzinslichen, rückzahlbaren Darlehen mehr gewährt.
- Die bereits gewährten verzinslichen Darlehen werden spätestens per 1. Januar 2005 in eine Bevorschussung umgewandelt, was eine Erhöhung der Bevorschussungslimite des FinöV-Fonds erfordert. Diese soll von 4,2 auf 8,1
Milliarden Franken erhöht werden.
- Neu wird ein Rückzahlungsmechanismus für die vorgeschossenen Finanzmittel festgelegt. Ab 2015 wird die Hälfte der Fondseinnahmen zur Rückzahlung der Bevorschussung verwendet.
Diese Vorschläge tragen den finanz- und verkehrspolitischen Zielen des Bundes ausgewogen Rech- nung. Die Vorlage geht nun ans Parlament und wird voraussichtlich im Frühling 2005 verabschiedet. Die Beschlüsse sollen
rückwirkend auf den 1. Januar 2005 in Kraft gesetzt werden.
Veränderte Rahmenbedingungen
Der Finanzierungsmodus für die Bahngrossprojekte wird geändert, weil sich seit der Erarbeitung der FinöV-Botschaft im Jahr
1996 neben den finanz- auch die verkehrspolitischen Rahmenbedingungen verändert haben. Damals war der Bundesrat von einer Trendwende bei den Verkehrserlösen der Schiene in den nächsten zehn bis 15 Jahren ausgegangen. Inzwischen
sind die Preise im Güterverkehr weiter gesunken. Grund dafür ist unter anderem die Öffnung der Märkte auf der Strasse und der Schiene.
Dazu kommen Entwicklungen, die auf die Rentabilität der NEAT drücken:
- Verzögerung beim europaweiten Durchsetzen der Kostenwahrheit im Verkehrsbereich;
- Trend zu hochwertigen, aber leichteren Gütern erschwert Konkurrenzfähigkeit der Bahnen;
- die Qualitätsmängel im internationalen Bahngüterverkehr sind trotz der intensiven Bemühungen der Schweiz noch nicht behoben.
Kapazitätsanalyse der Nord-Süd-Schienenachsen
Gleichzeitig verabschiedete der Bundesrat die Botschaft zur Kapazitätsanalyse der Nord-Süd-Achsen des schweizerischen Schienennetzes und zur Trassensicherung für die
zurückgestellten NEAT- Strecken. Dem Parlament werden zwei Kreditbeschlüsse zur Genehmigung unterbreitet:
- Der Planungskredit „Kapazitätsanalyse der Nord-Süd-Achsen des schweizerischen Schienen- netzes“ (24 Mio. Franken). Mit diesen Mitteln werden Planungsstudien auf der Nord-Süd-Achse finanziert und ein Vorprojekt für die
Linienführung Berg lang im Kanton Uri erarbeitet. Diese Studien sind notwendige Grundlagen für die Gesamtüberprüfung im Rahmen der Vernehm- lassungsvorlage zur zukünftigen Ent- wicklung der Eisenbahn-Grossprojekte in den
Jahren 2007/2008.
- Der Kredit zur „Trassensicherung für die zurückgestellten NEAT-Strecken“ (15 Mio. Franken) dient dem Kauf von Grundstücken. Damit werden im Gebiet der 1998 durch FinöV zurückge- stellten NEAT-Strecken keine Bauten oder
Anlagen erstellt, die Planung und Ausführung der NEAT-Projekte behindern würden.
Erneuerung der Simplonkonzession
Zudem verabschiedete der Bundesrat die Botschaft zum Abkommen mit Italien zur Erneuerung der Simplonkonzession und den Betrieb der Bahnstrecke bis Domodossola. Die bestehende
Konzession läuft am 31. Mai 2005 aus. Sie soll für weitere 99 Jahre erneuert und an die heutige nationale und internationale Gesetzgebung angepasst werden. Damit bleibt die Schweiz zuständig für den Betrieb der Infrastruktur von
der Landesgrenze bis Iselle, während Italien die Verantwortung für den Streckenab- schnitt von Iselle bis Domodossola trägt.
Entscheide zur NEAT
Schliesslich gab der Bundesrat 134 Millionen Franken (Preisstand 1998) aus
der zweiten Phase der NEAT 1 frei, die bereits vom Parlament bewilligt worden sind. Bei den 134 Millionen handelt sich um eine erste Tranche von 100 Millionen für den Ceneri-Basistunnel (CBT) sowie um 34 Millionen für die Ausbauten
St. Gallen – Arth-Goldau.
Ebenso wurden 476,5 Millionen Franken (Preisstand 1998) aus den Reserven freigegeben. 366,9 Mio. entfallen auf die Achse Lötschberg für Vergabemehrkosten und für Projektänderungen. 109,6 Millionen
dienen der Betriebsvorbereitung des Lötschberg-Basistunnels durch die BLS AG. Es verbleiben Reserven von 1.597,8 Millionen.